Wichtig: Bei der Klasse I handelt es sich um die hochwertigste Qualitätsstufe von Virginia-Tabakblättern, die derzeit erhältlich ist.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei Tabakblättern um ein Naturprodukt handelt – kleinere Farbunterschiede, Risse oder Brüche sind normal und beeinträchtigen die erstklassige Qualität sowie den natürlichen Nikotingehalt der Blätter nicht.
Vorbereitung und Versand der Blätter
Jede Bestellung wird mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Wir wählen die Tabakblätter so aus, dass Sie ausschließlich Ware von höchster Qualität erhalten. Die Blätter werden sorgfältig verpackt und vor Feuchtigkeit geschützt. Geliefert werden rohe, unbehandelte Tabakblätter in Premiumqualität.
Herkunft
Unsere Tabakblätter stammen ausschließlich aus kontrolliertem Anbau innerhalb der Europäischen Union. Die Produktion unterliegt strengen, regelmäßigen Qualitätskontrollen.
Produktfotos
Alle in unserem Onlineshop gezeigten Fotos zeigen exakt die Produkte, die wir verkaufen – keine Symbolbilder.
Rechtlicher Hinweis
Rohtabak gilt als landwirtschaftliches Erzeugnis und unterliegt daher nicht der Tabaksteuer. Erst wenn der Tabak geschnitten oder weiterverarbeitet wird, gilt er als Tabakerzeugnis und wird steuerpflichtig.
Die in unserem Shop angebotenen Tabakblätter sind ein natürlicher Rohstoff und werden ausschließlich als Aromaprodukt oder Dekorationsartikel verkauft.
Die Weiterverarbeitung und Nutzung als Tabakprodukt liegt in der Verantwortung des Käufers und muss den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Tabaksteuergesetz, entsprechen.
Bitte bewahren Sie Tabakblätter außerhalb der Reichweite von Kindern und Haustieren auf.
Wir geben keine Beratung zur Herstellung oder Verwendung von Tabakprodukten – alle Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken.
Rechtliches
Rohtabak wird als landwirtschaftliches Produkt und nicht als Tabakprodukt eingestuft. Steuerlich gesehen werden Tabakblätter oder Rohtabak als landwirtschaftliche Erzeugnisse behandelt und sind daher von der Tabaksteuer befreit. Sobald jedoch der Rohtabak geschnitten oder zu Zigarettentabak verarbeitet wird, unterliegt das landwirtschaftliche Produkt der Besteuerung. Hier finden Sie die Gesetzgebung zur Besteuerung von Tabakblättern: Tabaksteuergesetz (TabStG)