Burley – (17,20€/kg)

(3 Kundenrezensionen)

17,20

Menge Preis pro 1Kg
Ab 1kg bis 9kg 17,20 €
Ab 10kg bis 19kg 16,20€
Ab 20kg bis 49kg 15,70 €
Ab 50kg 15,50 €

Burley-Tabakblätter der Klasse I

Bitte wählen Sie das gewünschte Gewicht über die verfügbaren Optionen aus. Unsere Burley-Tabakblätter der Qualitätsstufe I – auch unter dem Namen Kentucky bekannt – zählen zu den hochwertigsten luftgetrockneten Tabakblättern auf dem Markt. Sie zeichnen sich durch ein natürlich süßliches Aroma, eine dunkelbraune Farbe und einen Nikotingehalt von bis zu 5 % aus. Der Feuchtigkeitsgehalt der Blätter liegt je nach Charge zwischen 9 % und 21 %.

Burley ist die weltweit zweithäufigst angebaute Tabaksorte und wird besonders für seinen kräftigen, aber ausgewogenen Geschmack geschätzt.

Bitte beachten: Tabakblätter sind ein Naturprodukt. Leichte Verfärbungen, kleinere Risse oder Brüche sind normal und beeinträchtigen weder Qualität noch Nikotingehalt.

Vorbereitung und Versand

Jede Bestellung wird sorgfältig zusammengestellt. Wir wählen die Blätter manuell aus, um Ihnen stets höchste Qualität zu garantieren. Die Verpackung schützt zuverlässig vor Feuchtigkeit. Sie erhalten rohe, unbehandelte Burley-Tabakblätter – naturbelassen und frisch.

Herkunft

Alle Tabakblätter stammen aus kontrolliertem Anbau innerhalb der Europäischen Union und unterliegen strengen, regelmäßigen Qualitätskontrollen.

Produktfotos

Alle im Shop gezeigten Fotos zeigen exakt die Produkte, die wir verkaufen – es handelt sich nicht um Symbolbilder.

Rechtlicher Hinweis

Rohtabak wird rechtlich als landwirtschaftliches Erzeugnis eingestuft und ist nicht tabaksteuerpflichtig. Erst bei Weiterverarbeitung – z. B. durch Schneiden oder Fermentation – gilt der Tabak als Tabakerzeugnis und unterliegt der Tabaksteuer.

Die in unserem Shop angebotenen Blätter sind naturbelassene Rohstoffe und werden ausschließlich als Aroma- oder Dekorationsartikel verkauft.
Die Verarbeitung oder Nutzung als Tabakerzeugnis liegt in der Verantwortung des Käufers und muss den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Tabaksteuergesetz, entsprechen.

Bitte lagern Sie Tabakblätter außerhalb der Reichweite von Kindern und Haustieren.
Wir geben keine Empfehlungen zur Herstellung oder Verwendung von Tabakprodukten. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken.

Rechtliches

Rohtabak wird als landwirtschaftliches Produkt und nicht als Tabakprodukt eingestuft. Steuerlich gesehen werden Tabakblätter oder Rohtabak als landwirtschaftliche Erzeugnisse behandelt und sind daher von der Tabaksteuer befreit. Sobald jedoch der Rohtabak geschnitten oder zu Zigarettentabak verarbeitet wird, unterliegt das landwirtschaftliche Produkt der Besteuerung. Hier finden Sie die Gesetzgebung zur Besteuerung von Tabakblättern: Tabaksteuergesetz (TabStG)

Gewicht 1,2 kg
  1. Andreas

    Alles prima geklappt gerne wieder

  2. Fred

    Alles top

  3. Matthias

    Alles gut

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