Orienttabake sind für ihr intensives, leicht würziges Aroma bekannt und werden häufig zur Verfeinerung von Mischungen verwendet.
Bitte beachten: Da es sich um ein Naturprodukt handelt, können die Blätter leichte Verfärbungen, Risse oder kleinere Brüche aufweisen. Dies beeinträchtigt weder die Qualität noch den Nikotingehalt der Blätter.
Vorbereitung und Versand
Jede Bestellung wird sorgfältig vorbereitet. Wir wählen die Blätter manuell aus, um höchste Qualität zu gewährleisten. Die Verpackung schützt die Ware zuverlässig vor Feuchtigkeit. Sie erhalten unbehandelte, naturbelassene Tabakblätter in Premiumqualität.
Herkunft
Unsere orientalischen Tabakblätter stammen aus kontrolliertem Anbau innerhalb der Europäischen Union. Die Produktion erfolgt unter Einhaltung strenger Qualitätsstandards und wird regelmäßig kontrolliert.
Produktfotos
Alle in unserem Shop gezeigten Bilder sind Originalaufnahmen der von uns angebotenen Produkte.
Rechtliche Hinweise
Rohtabak gilt rechtlich als landwirtschaftliches Erzeugnis und ist daher nicht tabaksteuerpflichtig. Erst wenn der Tabak geschnitten oder verarbeitet wird (z. B. zu Rauchtabak), unterliegt er der Tabaksteuer.
Die von uns angebotenen Tabakblätter sind ein natürlicher Rohstoff und werden ausschließlich als Aroma- oder Dekorationsartikel verkauft.
Die Weiterverarbeitung zu einem Tabakerzeugnis erfolgt auf eigene Verantwortung und muss den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere dem Tabaksteuergesetz, entsprechen.
Wichtig: Dieses Produkt darf nur an volljährige Personen abgegeben werden. Der Verkauf an Minderjährige ist gemäß Jugendschutzgesetz verboten. Der Kaufvertrag kommt nur nach erfolgreicher Altersverifikation zustande. Zusätzlich wird das Alter bei der Zustellung durch den Paketdienst überprüft.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Beratung zur Herstellung oder Nutzung von Tabakerzeugnissen anbieten. Alle Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung.
Rechtliches
Rohtabak wird als landwirtschaftliches Produkt und nicht als Tabakprodukt eingestuft. Steuerlich gesehen werden Tabakblätter oder Rohtabak als landwirtschaftliche Erzeugnisse behandelt und sind daher von der Tabaksteuer befreit. Sobald jedoch der Rohtabak geschnitten oder zu Zigarettentabak verarbeitet wird, unterliegt das landwirtschaftliche Produkt der Besteuerung. Hier finden Sie die Gesetzgebung zur Besteuerung von Tabakblättern: Tabaksteuergesetz (TabStG)