Tabakblätter Premium Tobacco

Natürliche, unbehandelte Tabakblätter.

Rohtabak wird als landwirtschaftliches Erzeugnis eingestuft und nicht als Tabakwarenprodukt. Steuerlich gelten Tabakblätter oder Rohtabak als landwirtschaftliche Güter und sind von der Tabaksteuer befreit. Sobald der Rohtabak jedoch geschnitten oder zu Zigarettentabak verarbeitet wird, unterliegt er der Steuerpflicht. Weitere Informationen finden Sie im Tabaksteuergesetz (TabStG).

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